STIKO: Empfehlung zur Impfung von Genesenen

Einmalige Impfung bereits 4 Wochen nach PCR Erregernachweis und auch nach serologischem Antikörpernachweis.

Immungesunde Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen nach Ansicht der Ständigen Impfkommission (STIKO) unabhängig vom Alter in der Regel ab sechs Monate nach Genesung beziehungsweise Diagnosestellung eine COVID-19-Impfung erhalten. Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten Infektion kann durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion oder – neu – durch einen spezifischen Infektionsnachweis mittels validierter SARS-CoV-2-Antikörperserologie erfolgen. Sollte bei alleinigem spezifischen Antikörpernachweis der Infektionszeitpunkt unbekannt sein, empfiehlt die STIKO, die einmalige Impfstoffdosis zeitnah, d.h. b 4 Wochen nach Infektion, zu verabreichen. Die Kostenübernahme für die SARS-CoV-2-Antikörperserologie ist aktuell noch nicht geregelt und somit wird dies noch nicht von den Krankenkassen übernommen.

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