Patientenverfügungen gewinnen einen zunehmenden Stellenwert bei medizinischen Entscheidungen und in Grenzsituationen unseres Lebens. Hier Fragen und Antworten der Ärztekammer Niedersachsen zum diesem Thema mit anschließendem Link zum Herunterladen der Patientenverfügung.

Weshalb sind Patientenverfügungen entstanden?

Entsprechend dem uralten Auftrag an die Medizin, Leben zu erhalten und zu verlängern, sind in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte erzielt worden durch die systematische Einführung einer Notfall- und Intensivmedizin. Mit Möglichkeiten der maschinellen Beatmung und einer dauerhaften Ernährung mittels Magensonde, ist die Grenze zwischen Leben und Tod manipulierbar geworden.
Gleichzeitig hat die Hospizbewegung die Sterbephase aus der Verdrängung in die Öffentlichkeit geholt mit dem Ergebnis, dass Menschen zunehmend verunsichert sind, ob die moderne Medizin ihren jetzt wieder bewusst gewordenen Vorstellungen einer Behandlung in kritischen Lebenssituationen entspricht. Besondere Sorge besteht für Lebenssituationen, in denen man selbst durch eine Bewusstseinsschwäche oder Verlust nicht mehr entscheidungsfähig ist.

 

Bei welchen Krankheiten, bzw. Lebensphasen sind derartige Entscheidungsfähigkeiten typisch?

Bei vielen Sterbenden kommt es in fortgeschrittenen Phasen zur Bewusstseineintrübung. Dann können alle Erkrankungen, die unser Gehirn betreffen Ursachen sein, wie z.B. Schlaganfall, Gehirntumor, Schädel-Hirnverletzung und die Demenz mit ihren fortschreitenden, geistigen Abbau. Eine äußerst starke Gehirnfunktionseinschränkung mit dauerhaftem Bewusstseinsverlust wird als Wachkoma bezeichnet. Auch Schwerkranke auf einer Intensivstation sind häufig entscheidungseingeschränkt bzw. unfähig.

Das Problem: In all den beschriebenen Situationen sind medizinische Entscheidungen über die weitere Behandlung zu fällen, die nur mit dem Einverständnis des Betroffenen umgesetzt werden können. Bei Bewusstseinsschwäche muss nach dem, am wahrscheinlichsten zutreffenden Willen des Kranken vorgegangen werden!

 

Wie wird dieser Wille ermittelt?

Der behandelnde Arzt greift auf frühere, mündliche oder schriftliche Willensbekundungen (Patientenverfügung) zurück, oder ist ersatzweise auf die Ermittlung eines mutmaßlichen Willens durch Befragung von Angehörigen und Bezugspersonen angewiesen.

 

Was ist also eine Patientenverfügung?

Sie ist ein, in der Regel schriftliches Dokument, über Vorstellungen und Willensäußerungen, die in einer Lebenssituation mit Einverständnisunfähigkeit zur Entscheidungsfindung eingesetzt werden soll.

 

Wie soll eine Patientenverfügung aussehen?

Gesetzliche Vorgaben zur Form bestehen nicht, so dass zurzeit viele verschiedene Verfügungen im Umlauf sind. Für die Gültigkeit ist die eigenhändige Unterschrift Voraussetzung. Eine notarielle Beglaubigung wird nicht vorgeschrieben. Unabhängig davon, ob ein Muster verwendet wird oder der Text selbst schriftlich verfasst wird, handelt es sich inhaltlich um Fragen, die Gesundheit, Krankheit und deren Behandlung gemäß den eigenen Vorstellungen entsprechen. Ein Gespräch mit den Angehörigen und dem Hausarzt ist zur weiteren Klärung empfehlenswert. Angefertigte Kopien können dann an vertraute Personen und behandelnde Ärzte weitergegeben werden.

 

Gibt es noch zusätzliche Möglichkeiten zur vorausverfügten Willenserklärung?

Für die Praxis hat es sich als sehr sinnvoll erwiesen, die Patientenverfügung mit einer so genannten Betreuungsverfügung oder Bevollmächtigung zu koppeln: Hierbei entscheiden Sie sich für einen gesetzlichen Vertreter Ihrer Wahl und Vertrauens, der Sie bei Entscheidungsunfähigkeit an Ihrer Stelle vertritt. Dieser Vertreter ist an die gesundheitlichen und medizinischen Vorstellungen Ihrer Patientenverfügung gebunden. Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, dann die Entscheidung Ihres voraus verfügten Vertreters einzuholen.

 

Wie unterscheidet sich die Betreuung, Verfügung und Bevollmächtigung?

Beim Eintritt einer längerfristigen Bewusstseinsstörung wird über das Betreuungsgericht eine Betreuung eingerichtet werden während der von Ihnen Bevollmächtigte auch ohne Bestellung durch das Betreuungsgericht statt Ihrer Person entscheiden können. Mit der Vollmacht ist also ein größerer Vertrauensvorschuss verbunden, der Vorteil liegt in der schnellen Umsetzbarkeit.

 

Wie weit gilt die Patientenverfügung?

Aus heutiger Sicht muss die Patientenverfügung in die ärztliche Entscheidungsfindung einbezogen werden. Es bleibt aber offen, ob sich die Ärzte in jedem Fall nach dem vorausverfügten Willen richten müssen. Naturgemäß ist nicht für alle Krankheitssituationen der weitere Verlauf eindeutig vorherzusagen. Diese Prognose spielt aber für die Entscheidung wie z.B. das Legen einer Sonde zur Ernährung eine entscheidende Rolle. Aber: der in einer Verfügung geäußerte Wille bleibt ja bestehen und kann dann immer noch zur Geltung kommen, wenn sich eine Krankheit fortschreitend verschlechtert. Die aktuelle Gesetzeslage betont ebenso wie ein neuer Gesetzesentwurf das Selbstbestimmungsrecht des Menschen und die Bedeutung der Einverständniserklärung in jede medizinische Behandlung. Es zeichnet sich eindeutig ab, dass Entscheidungsfindungen bei Schwerkranken über weitere therapeutische Maßnahmen nur mit Hilfe von Patientenverfügungen dem Willen des Menschen am nächsten kommen:

Zusammenfassung

  1. Das Gebot zum Schutz des Lebens und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen können in einer schweren Krankheitsphase miteinander in Konflikt geraten.
  2. Die Patientenverfügung ist das wesentliche Instrument zur Entscheidungsfindung für Ärzte bei Bewusstseinsschwächung bzw. Verlust, das berücksichtigt werden muss.
  3. Im Grenzbereich zwischen Leben, Tod und künstlicher Lebenserhaltung sind Irrtümer trotz Patientenverfügung in der einen oder anderen Richtung im Sinne einer Über- oder Unterbehandlung trotzdem nicht auszuschließen. Bedeutend ist das gemeinsame Bemühen um den besten, angemessenen Weg ohne die Richtigkeit der Entscheidung überprüfen zu können. Dies führt zu einer demütigen Lebenshaltung.
  4. Die Patientenverfügung wird zur Verbesserung der Entscheidungsfindung idealerweise durch einen vorzeitig bestellten Betreuer ergänzt, der die Interessen des Betroffenen gegenüber dem Arzt vertritt. Eine weitere Möglichkeit besteht in der so genannten Vorsorgevollmacht in Form einer Bevollmächtigung.
  5. Neben dem praktischen Nutzen ist die Patientenverfügung aber auch ein Mittel zur Eröffnung eines Gesprächs zwischen Patienten, Angehörigen und Ärzten über ein häufig verdrängtes Thema der eigenen Lebensgrenze. Damit kann eine Klärung von Lebensfragen herbeigeführt werden, die sinnstiftend wirken.
  6. Insgesamt müssen Anstrengungen auf eine verbesserte Medizin und menschliche Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden unternommen werden, um berechtigte Ängste abzubauen und das Vertrauen in die Medizin auch in Krankheitskrisen und am Lebensende zu stärken. Träger dieser Vorstellung ist die Hospizbewegung und Palliativmedizin.

 

Warum braucht man eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung?

Vorsorgevollmacht
In einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine oder mehrere Personen, denen Sie vertrauen und die in Ihrem Namen handeln können. Diese springen zum Beispiel ein, wenn Sie wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie die Vollmacht schreiben, sollten Sie den oder die Bevollmächtigte(n) (zum Beispiel Angehörige, Freunde) einbeziehen. Bevollmächtigte werden nicht vom Gericht beaufsichtigt. Für die Durchsetzung Ihres in einer Patientenverfügung dokumentierten Willens ist es sinnvoll und notwendig, eine Vorsorgevollmacht zu verfassen. Ohne Patientenverfügung hat der Bevollmächtigte selten ausreichend Informationen, um über mögliche medizinische Eingriffe oder deren Unterlassung zu entscheiden. Gibt es keine Änderungen an den Daten, bleibt die Vorsorgevollmacht uneingeschränkt gültig. Grundsätzlich reicht Ihre Unterschrift vollkommen aus, damit die Vorsorgevollmacht gültig ist – einer Beurkundung oder einer notariellen Beglaubigung bedarf es nicht.

Betreuungsverfügung
Im Gegensatz zur Vollmacht ist das Gericht in ein Betreuungsverfahren einbezogen. In der Betreuungsverfügung können Sie vorsorglich Wünsche schriftlich festlegen, die im Fall eines Betreuungsverfahrens vom Betreuungsgericht berücksichtigt werden sollen, zum Beispiel welche Person Sie sich als Betreuer(in) wünschen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Patientenverfügung
Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an den behandelnden Arzt. In einer Patientenverfügung konnten Sie schriftlich im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Krankheitssituationen medizinisch behandelt werden möchten.