Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz für alle Jugendlichen vorgeschrieben, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres (vor dem 18. Geburtstag) eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen. Die Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme der Ausbildung. Die Nachuntersuchung soll vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres durchgeführt werden, sofern der Jugendliche dann noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat.

 

Die Untersuchung beinhaltet die Erhebung der Krankengeschichte mit einem standardisierten Fragebogen, eine Ganzkörper- und Urinuntersuchung. Die Erhebung von Körpergröße und Gewicht, die Blutdruckmessung und ein Sehtest gehören ebenfalls dazu. Selten werden Ergänzungsuntersuchungen bei einem Facharzt veranlasst.

 

Die Kosten für die Untersuchung werden vom Land übernommen. Die Formulare für die Untersuchung werden vom Jugendlichen selbst mitgebracht. Vordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung, evtl. bei der Berufsschule oder beim Gewerbeaufsichtsamt erhältlich.
Bitte bringen Sie zu dieser Untersuchung auch Ihren Impfpass mit!

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