Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Corona und Grippe Impfung seit Ende September 2023 in der Praxis Scheibe möglich

Die Fallzahlen steigen, denn die neuen Corona-Varianten sind hoch ansteckend. Ein auf die aktuelle Variante XBB.1.5 angepasster Corona Impfstoff von Biontech ist jetzt bei uns erhältlich. 

Wer sollte sich damit impfen lassen?

Die Impfung mit dem neuen Booster von Biontech ist ab sofort möglich. Das Präparat ist speziell an die derzeit kursierende Omikron-Sublinie XBB.1.5 angepasst, soll aber auch gegen weitere aktuelle Varianten, darunter die Sublinie EG.5 („Eris“), wirksam sein.

Booster-Impfung gegen Corona: Was empfiehlt die Stiko?

Eine Auffrischungsimpfung (Booster) mit dem neuen, an die derzeit kursierende Variante XBB.1.5 angepassten Impfstoff ist laut STIKO (Ständiger Impfkommission ) derzeit für alle empfehlenswert, die 60 Jahre oder älter sind oder zu einer Risikogruppe zählen. Dazu zählen alle Menschen ab einem Lebensalter von sechs Monaten, die infolge einer Grunderkrankung ein besonderes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf haben. Die Auffrischungsimpfung sollte jährlich wiederholt werden, am besten im Herbst. Außerdem sollten sich laut Stiko-Empfehlung Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich boostern lassen.

Allen gesunden Menschen zwischen 18 und 59 Jahren empfiehlt die STIKO derzeit eine sogenannte Grundimmunisierung. Das bedeutet, sie sollten mindestens drei „immunologische Ereignisse“ durchmachen. Mindestens zwei dieser Ereignisse sollten Impfungen sein, das dritte Ereignis kann eine Corona-Infektion oder eine dritte Impfung sein. Weitere Auffrischungsimpfungen sind laut Stiko für diese Gruppe nicht erforderlich. Die beiden Impfungen gegen das Corona-Virus sollten im Abstand von drei bis sechs Wochen erfolgen. Der volle Impfschutz tritt etwa 14 Tage nach der zweiten Impfung ein.

Grippeschutz-Impfung wird empfohlen

Für den bevorstehenden Herbst und Winter raten Mediziner zudem zur Grippe-Impfung, da für den Herbst und Winter wie auch im vergangenen Jahr noch weitere Nachholeffekte von anderen Atemwegserkrankungen geben wird. Besonders Mitarbeitende im Gesundheitswesen, Risikopatienten sowie deren Angehörige sollten ihren Impfstatus bei Corona und Grippe (Influenza) auf dem neuesten Stand halten. Vor allem für über 60-Jährige und Menschen mit Grunderkrankungen wird ein Hochdosis-Grippeimpfstoff empfohlen, der gegen vier Virusstämme wirkt. Die höhere Dosis soll das Immunsystem stärker anregen, da es in höherem Alter oft schwächer auf Impfungen reagiert. Das kann zu etwas stärkeren lokalen Nebenwirkungen führen, wie einer Schwellung am Arm.

Eine gemeinsame Impfung von Corona und Grippe ist möglich und sicher:

Laut Robert-Koch-Institut ist es nicht nötig, zwischen der Impfung gegen COVID-19 und der Verabreichung anderer Totimpfstoffe einen Abstand einzuhalten. Vielmehr kann die COVID-19-Impfung zum Beispiel gleichzeitig mit einer Influenzaimpfung gegeben werden. Empfohlen wird lediglich, nicht den gleichen Arm zu verwenden.

Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission) und des GBA (Gemeinsamer Bundesausschuß)

Standardimpfung

• Alle Personen ab 18 Jahren sollen über eine Basisimmunität ge-gen SARS‐CoV‐2 verfügen. Eine Basisimmunität wird durch mindestens zwei Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt (Impfung oder Infektion) erreicht. Die Impfung soll mit einem für die Grundimmunisierung oder Auffrischungsimpfung zugelassenen und von der STIKO empfohlenen COVID-19-Impfstoff erfolgen, bis die Anzahl der für die Basisimmunität erforderlichen mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erreicht ist. Schwangere jeden Alters sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon erhalten.

Auffrischungsimpfungen

• für Personen ab einem Alter von 60 Jahren mit einem Varianten- adaptierten mRNA-Impfstoff in der Regel in einem Abstand von mindestens zwölf Monaten zur letzten bekannten SARS-CoV-2- Antigenexpositon (Impfung oder Infektion); vorzugsweise im Herbst

Indikationsimpfungen (nach Grunderkrankungen)

• für Personen ≥ 6 Monate mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grund- krankheit, wie z. B.:

o Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (COPD)

o Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen

o Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen 

o Adipositas

o ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische

Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen

o Trisomie 21

o AngeboreneodererworbeneImmundefizienz(z.B.HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter re- levanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)

o aktive neoplastische Krankheiten

• für Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege

• für Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Immunsupprimierten

Indikationsimpfungen sollen mit einem für die Grundimmunisierung oder Auffrischungsimpfung zugelassenen und von der STIKO empfohlenen altersspezifischen COVID-19-Impfstoff erfolgen, bis die Anzahl der für die Basisimmunität erforderlichen ≥ 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erreicht ist. Auffrischungsimpfung mit einem Varianten-adaptierten mRNA- Impfstoff in der Regel in einem Abstand von mindestens zwölf Monaten zur letzten bekannten SARS-CoV-2-Antigenexpositon (Impfung oder In- fektion); vorzugsweise im Herbst. Bei Personen mit relevanter Einschränkung der Immunantwort sind eventuell weitere Impfstoffdosen und ein verkürzter Impfabstand (> 4 Wochen) notwendig. Bei Personen mit relevanter Einschränkung der Immunantwort kann eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2- Spikeprotein erfolgen.

Berufliche Indikation

• liegt vor bei Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solchen mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern. Die Impfung soll mit einem für die Grundimmunisierung oder Auffrischungsimpfung zugelassenen und von der STIKO

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