Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission) und des GBA (Gemeinsamer Bundesausschuß)

Standardimpfung

• Alle Personen ab 18 Jahren sollen über eine Basisimmunität ge-gen SARS‐CoV‐2 verfügen. Eine Basisimmunität wird durch mindestens zwei Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt (Impfung oder Infektion) erreicht. Die Impfung soll mit einem für die Grundimmunisierung oder Auffrischungsimpfung zugelassenen und von der STIKO empfohlenen COVID-19-Impfstoff erfolgen, bis die Anzahl der für die Basisimmunität erforderlichen mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erreicht ist. Schwangere jeden Alters sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon erhalten.

Auffrischungsimpfungen

• für Personen ab einem Alter von 60 Jahren mit einem Varianten- adaptierten mRNA-Impfstoff in der Regel in einem Abstand von mindestens zwölf Monaten zur letzten bekannten SARS-CoV-2- Antigenexpositon (Impfung oder Infektion); vorzugsweise im Herbst

Indikationsimpfungen (nach Grunderkrankungen)

• für Personen ≥ 6 Monate mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grund- krankheit, wie z. B.:

o Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (COPD)

o Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen

o Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen 

o Adipositas

o ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische

Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen

o Trisomie 21

o AngeboreneodererworbeneImmundefizienz(z.B.HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter re- levanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)

o aktive neoplastische Krankheiten

• für Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege

• für Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Immunsupprimierten

Indikationsimpfungen sollen mit einem für die Grundimmunisierung oder Auffrischungsimpfung zugelassenen und von der STIKO empfohlenen altersspezifischen COVID-19-Impfstoff erfolgen, bis die Anzahl der für die Basisimmunität erforderlichen ≥ 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erreicht ist. Auffrischungsimpfung mit einem Varianten-adaptierten mRNA- Impfstoff in der Regel in einem Abstand von mindestens zwölf Monaten zur letzten bekannten SARS-CoV-2-Antigenexpositon (Impfung oder In- fektion); vorzugsweise im Herbst. Bei Personen mit relevanter Einschränkung der Immunantwort sind eventuell weitere Impfstoffdosen und ein verkürzter Impfabstand (> 4 Wochen) notwendig. Bei Personen mit relevanter Einschränkung der Immunantwort kann eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2- Spikeprotein erfolgen.

Berufliche Indikation

• liegt vor bei Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solchen mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern. Die Impfung soll mit einem für die Grundimmunisierung oder Auffrischungsimpfung zugelassenen und von der STIKO

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