WICHTIG:
Mit der erstmaligen Bestellung im Quartal benötigen wir Ihre gültige Krankenversicherungskarte.

Information zum E-Rezept in unserer Praxis (Stand 26.2.24)

Liebe Patientinnen und Patienten!

Ab dem 01.01.2024 sind alle Arztpraxen verpflichtet, Rezepte von Kassenpatienten auf elektronischem Weg an die Apotheken verschicken zu können (E-Rezept). Ihrem Wunsch entsprechend erhalten Sie in unserer Praxis ihre Rezepte entweder in Papierform (aktuell rotes Rezept) oder als E-Rezept.

 

Der Ablauf beim E-Rezept in unserer Praxis ist wie folgt: 

Wir stellen ein Rezept aus und sie bekommen das verordnete Medikament in einer Apotheke Ihrer Wahl nach Vorlage der Versichertenkarte ausgehändigt. 

Privatrezepte sind hiervon aktuell noch ausgenommen. 

 

Hieraus ergeben sich folgende Änderungen für Sie: 

1.     Zur Ausstellung eines Kassenrezeptes benötigen wir zwingend einmalig die Versichertenkarte am Anfang des Quartals. Sollte uns diese nicht vorliegen oder gesperrt sein, können wir ein E-Rezept nicht ausstellen.

2.     E-Rezepte müssen stets von einem Arzt freigegeben werden. Das passiert erst am Ende des Sprechstundentages. Fordern Sie an unserer Anmeldung ein Rezept an, steht dieses daher erst am übernächsten Tag für Sie in einer Apotheke Ihrer Wahl abrufbereit zur Verfügung.

3.     Haben Sie die Versichertenkarte in dem entsprechenden Quartal bereits eingelesen und Sie benötigen ein weiteres Rezept, so können Sie dieses in unserer Praxis über die Ihnen bekannten Wege (Homepage, E-Mail, schriftliche Anforderung auf Papier oder Anrufbeantworter) anfordern. Sie müssen dann nicht mehr in der Praxis vorbeikommen, sondern können das Medikament direkt in der Apotheke, üblicherweise am übernächsten Tag, abrufen.

4.     Privatrezepte, BTM-Rezepte, Hilfsmittel, Heilmittel, sonstige Verordnungen, Rezepturen, Medizinprodukte, etc. können aktuell nicht auf einem E-Rezept verordnet werden. Diese müssen erstmal bis auf weiteres weiter in Papierform verordnet werden.

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