Was ist der Unterschied zwischen Quarantäne und häuslicher Isolierung? Und wie sollten Sie sich im jeweiligen Fall verhalten? Hier erfahren Sie, welche Regelungen aktuell gelten.

Unterscheidung: Quarantäne und Isolierung

Sowohl während der Quarantäne als auch während der Isolierung darf kein Kontakt zu anderen Personen stattfinden, so dass niemand einem Ansteckungsrisiko durch eine bestätigte oder möglicherweise bestehende Corona-Infektion ausgesetzt wird. Beides – Quarantäne und Isolierung – sind wichtige Instrumente, um der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Über die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen entscheiden die Länder mit Blick auf das regionale Infektionsgeschehen individuell. Die aktuell gültigen Regeln Ihres Bundeslandes können Sie hier einsehen.

Bei Verdacht auf eine Infektion: Quarantäne

Eine Quarantäne ist immer dann erforderlich, wenn nicht sicher ist, ob sich eine Person mit Corona angesteckt hat, etwa bei Kontakt mit einer infizierten Person oder nach Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet. Während der Inkubationszeit besteht das Risiko, andere anzustecken. Diese Gefahr ist bei Infizierten in der Zeit kurz vor und nach Symptombeginn am größten, kann allerdings auch ohne Symptome bestehen. Die Quarantäne gilt in der Regel zehn Tage.

Bei nachgewiesener Infektion: Isolierung

Eine Isolierung ist dann nötig, wenn das Coronavirus bei der betreffenden Person bereits nachgewiesen wurde, also das Antigen-Schnelltest- oder PCR-Testergebnis positiv ausgefallen ist. Aufgrund der Inkubationszeit der aktuell dominierenden Omikron-Variante dauert die Isolierung in der Regel und ohne abschließenden Test zehn Tage (Ausnahmen und Freitestmöglichkeiten s. u.).

Isolierung vs. Quarantäne: Was ist was?

Isolierung nach bestätigter Infektion Eine Isolierung ist eine behördlich angeordnete Maßnahme für Personen, bei denen eine SARS-CoV-2-Infektion durch einen korrekt durchgeführten und zertifizierten Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test nachgewiesen wurde. Je nach Verlauf kann die Isolierung zu Hause oder im Krankenhaus erfolgen.

Quarantäne im Verdachtsfall In Quarantäne müssen sich Personen begeben, bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht – zum Beispiel, wenn sie engen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten.

Im Infektionsfall: Isolierung je nach Verlauf 

Wenn Sie mit einem korrekt durchgeführten und zertifizierten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden und Sie nicht aufgrund eines schweren Verlaufs ins Krankenhaus müssen, wird eine häusliche Isolierung angeordnet. Wichtig: Auch vollständig geimpfte Personen, die positiv getestet wurden und keine Symptome haben, müssen sich in Isolierung begeben. Besuche von Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt gehören, sind in dieser Zeit nicht erlaubt. Was Sie darüber hinaus bei der häuslichen Isolierung beachten sollten, erfahren Sie hier. Hilfreiche Tipps dazu stellt das Robert Koch-Institut (RKI) in diesem Flyer zur Verfügung. Bei einem schweren Verlauf erfolgt die Isolierung im Krankenhaus. 

Ende der Isolierung sieben bis zehn Tage nach Symptombeginn

Die Isolierung endet ohne abschließende Testung zehn Tage nach dem ersten positiven Testergebnis. Nach sieben Tagen können Infizierte einen Antigen-Test durchführen lassen, um sich freizutesten – wenn sie zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Aufgrund ihrer Einbindung in regelmäßige Testungen kann für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen Antigen-Schnelltest beendet werden.

Für immunsupprimierte Personen und Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen können die Kriterien für ein Ende der Isolierung abweichen. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Welchen Unterschied der Impfstatus macht und wer als Kontaktperson nicht in Quarantäne muss

Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz
durch die Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) vorweisen können, sind von der
Quarantäne als Kontaktperson ausgenommen. Gleiches gilt für

  • frisch Geimpfte und frisch Genesene – das heißt, Personen, bei denen Impfung bzw. die Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt;
  • Personen, die zunächst genesen sind und danach doppelt geimpft wurden oder
  • Personen, die sich nach der Zweitimpfung infiziert haben und genesen sind.

Für alle anderen dauert die Quarantäne in der Regel zehn Tage. 

Warum wurde die Quarantäne- und Isolierungsdauer verkürzt?

In Deutschland ist die Omikron-Variante derzeit dominierend. Eine Infektion mit der Omikron-Variante führt zwar, bezogen auf die Fallzahlen, voraussichtlich seltener zu schweren Krankheitsverläufen – sie ist jedoch besonders ansteckend. Die hohen Infektionszahlen wiederum führen zu Ausfällen beim Personal durch Erkrankung und Quarantäne.

Die neue Quarantäne-Verordnung trägt der Omikron-Variante Rechnung. Die Verkürzung der Dauer von Isolierung und Quarantäne basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Laut Studien ist die Generationszeit – die Phase, in der sich das Virus im Körper ausbreitet und die Phase, in der ein Mensch ansteckend ist – bei Omikron deutlich kürzer als beispielsweise bei der Delta-Variante.

Was tun, wenn bei jemandem in meinem Umfeld Verdacht auf COVID-19 besteht?

Wenn in Ihrer Familie, Ihrer Wohngemeinschaft oder auf der Arbeit der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht, sollten Sie, solange Sie auf Ihr Testergebnis warten, Ihre Kontakte herunterfahren, möglichst zuhause bleiben und sich umsichtig verhalten. 

Muss ich als enge Kontaktperson in Quarantäne gehen?

Wenn Sie engen Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde, wenden Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen telefonisch an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Dieses kann nach einer individuellen Befragung die persönlichen Maßnahmen empfehlen und über eine erforderliche Quarantäne entscheiden. Bitte beachten Sie: Bei hohen Fallzahlen kann es zu einer Überlastung der Gesundheitsämter kommen und Sie erreichen möglicherweise nicht sofort jemanden. Bleiben Sie in dennoch unbedingt zuhause und meiden Sie Kontakte. Welche Ausnahmen von der Quarantäneregel gelten bzw. wie man sich freitesten kann, erfahren Sie hier.

Wann und wie endet die Quarantäne?

Die Quarantäne endet in der Regel und ohne abschließende Testung nach zehn Tagen. Dabei gilt als erster voller Tag der Quarantäne der Tag nach dem letzten Kontakt zu der infizierten Person.

Quarantäne nach Kontakt zu Infizierten mit Virusvarianten oder Einreise aus Virusvariantengebiet

Bei Kontakt zu Infizierten mit besorgniserregenden Coronavirus-Varianten oder der Einreise aus einem Virusvariantengebiet (s. u.) müssen auch vollständig Geimpfte sowie Genesene in Quarantäne. Grundsätzlich gilt: Auch wenn Sie geimpft oder genesen sind, verhalten Sie sich bitte umsichtig und beachten Sie die AHA-Formel, um das Infektions- und Ansteckungsrisiko jederzeit so gering wie möglich zu halten. 

Während der Quarantäne: Selbstmonitoring

Während der Zeit in Quarantäne werden Sie durch das Gesundheitsamt dazu aufgefordert, ein Quarantäne-Tagebuch zu schreiben, in dem Sie Ihre Symptome, Körpertemperatur und Kontakte zu anderen Personen festhalten. Dieses Selbstmonitoring sollte auf Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) nach der Quarantäne bis zum 14. Tag nach der letzten Exposition fortgesetzt werden und bei Krankheitssymptomen eine erst später nachweisbare SARS-COV-2-Infektion sollte umgehend durch eine Testung ausgeschlossen werden. Bitte beachten Sie: Bei angespannter Infektionslage können Gesundheitsämter stark belastet, teilweise überlastet sein. Führen Sie diesen Schritt daher auch dann durch, wenn sich Ihr Gesundheitsamt nicht bei Ihnen meldet. Weitere Informationen zum Thema Quarantäne als Kontaktperson finden Sie hier.

Entschädigung für angeordnete Quarantäne

Personen, die aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne ihre berufliche Tätigkeit nicht oder nur teilweise ausüben können, erhalten eine finanzielle Entschädigung. Seit dem 21. November 2021 gilt dies jedoch nicht mehr für Personen ohne vollen Impfschutz, sofern für sie eine Impfempfehlung besteht und sie als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrende aus Risikogebieten die Quarantäneanordnung erhalten. Ausgenommen hiervon sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Wichtig: Wer an COVID-19 erkrankt und infolgedessen arbeitsunfähig ist, hat unabhängig vom Impfstatus Anspruch auf Entschädigungsleistungen.

Verlängert sich die Quarantäne bei Erkrankung weiterer Personen?

Wenn Sie sich in Quarantäne befinden, weil bei einem Ihrer Haushaltsmitglieder eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde, und sich weitere Personen Ihres Haushalts anstecken, verlängert sich die Quarantäne-Dauer von zehn Tagen nicht. Gezählt wird ab dem Tag, an dem die erste Person Ihres Haushalts erstmals Symptome entwickelt hat. Erkranken Sie selbst, müssen Sie sich isolieren.

Kinder und Quarantäne – was ist zu beachten?

In Quarantäne muss, wer ein hohes Risiko hat, sich angesteckt zu haben – das kann eine ganze Familie oder auch ein einzelnes Familienmitglied betreffen. Unabhängig davon sollten alle Haushaltsmitglieder wichtige Hygienemaßnahmen einhalten. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel. Bitte beachten Sie: Eine häusliche Quarantäne stellt für Kinder eine besondere Herausforderung dar, zum Beispiel in Bezug auf Abstandsregeln. Kinder in Quarantäne brauchen besondere Fürsorge und individuelle, kindgerechte Lösungen. Kontaktieren Sie im Zweifel das zuständige Gesundheitsamt als Ansprechpartner für Fragen rund um die Quarantäne.

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